Private Krankenversicherungen/Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen, je nach Vertrag, in der Regel den Großteil der Kosten.
Zusatzversicherungen
Wenn Ihre Versicherung die Behandlung von Heilpraktikern umfasst, werden die Kosten in der Regel ganz oder teilweise übernommen.
Gesetzliche Krankenkassen
Bedauerlicherweise kann die Behandlung in meiner Privatpraxis in der Regel nicht im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Grundsätzlich gehören PSSP/Pesso-Therapie, Paartherapie und Coaching nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen, können aber steuerlich geltend gemacht werden.
Vorteile für Selbstzahler/innen
- Keine Weitergabe von Informationen und Berichte an Dritte. Sie umgehen eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. eine private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Eine Psychotherapie im Fragezeitraum kann einen Abschluss verhindern oder zu deutlichen Mehrzahlungen führen. Das Umgehen einer Selbstauskunft über eine Psychotherapie kann auch bei der Bewerbung in bestimmten Berufen wichtig sein.
- Eine Annahme zur Therapie ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind.
- Sie selbst bestimmen die Dauer und die Frequenz der Beratung / Begleitung (nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache).
- Honorare für psychotherapeutische Behandlung können als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (Az: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt werden.
- Es sind keine langwierigen Gutachten und Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme notwendig.
Zahlt das Jugendamt?
Eine Anfrage beim Jugendamt kann sich lohnen! Im Rahmen der „Hilfen zu Erziehung“ nach dem Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (SGB VIII) kann eine Familientherapie, Paartherapie oder ein Elterncoaching finanziert werden.
Preise für Privatpersonen
- Erste probatorische Stunde
50 Minuten: 88,- Euro
- Psychotherapie für Selbstzahler:innen
50 Minuten: 98,- Euro, 80 Minuten: 147,- Euro
- Psychotherapie für Privatversicherte
50 Minuten: 110,- Euro 80 Minuten: 165,- Euro
- Gruppentherapie
784,- Euro für 8 Monate (weitere Informationen) (2 x Lastschrifteinzug oder Überweisung), anschließend auch Anmeldung für 4 Monate möglich
- Paartherapie bzw. Paarcoaching (1,5-facher Satz)
60 Minuten: 176,- Euro 90 Minuten: 264,- Euro
- Coaching zzgl. 19 % USt
60 Minuten: 118,- Euro 90 Minuten: 177,- Euro
- Supervision
50 Minuten: 100,- Euro 60 Minuten: 120,- Euro
- Gruppensupervision
mind. 90 Minuten: auf Anfrage
24-Stunden-Regel
Termine sind mindestens 24 Stunden vor dem Therapietermin abzusagen (Wochentags, Mo-Fr), sonst müssen 50% Ausfallhonorar berechnet werden, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Zeit
Bitte achten Sie mit auf die Zeit. Wenn wir die verabredeten 50 (bzw. bei Coaching 60 Minuten) überschreiten, verlängern wir und rechnen nach Minuten ab. Sie können jederzeit Einsicht über die Termine und Zeiten erhalten.
Steuerrechtliche Informationen
Coaching kann als Bildungsmaßnahme steuerlich abgesetzt werden! Bei Coaching sind die Preise incl. MwSt.
Die Honorare bei Heilbehandlungen (heilkundliche Psychotherapie) sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit.
Angebote für Organisationen
Für meine Angebote für Organisationen kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail oder Telefon.